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Allgemeine Baubeschreibung

Das Frei-Raum-Haus stellt als modernes Fachwerkhaus in Holzskelettbauweise etwas Besonderes dar.
Es ist individuell, ökologisch, flexibel und zeitlos.
Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist prägend.
Um Ihren Vorstellungen vom Haus gerecht zu werden, kombinieren wir verschiedene Prinzipien bei der Planung und Errichtung.
So zum Beispiel:

- der Einsatz alter und neuer Baustoffe wie Stein, Holz, Glas und Beton sowie auf Wunsch auch Lehm
- die Nutzung alternativer und solarer Energien
- ökologische Bauweisen
- die Anwendung traditioneller und moderner Produktions- und Montagetechnologien
- die Beachtung überlieferter und moderner architektonischer Regeln
- Berücksichtigung soziokultureller Aspekte.

Durch die großen Fensterflächen fällt ungleich mehr natürliches Licht in das Haus, als bei herkömmlichen Haustypen. Sie erleben dadurch viel intensiver den Tag- und Nachtrhythmus und den Verlauf der Jahreszeiten.
Die sorgfältig ausgewählten Baustoffe sind nach heutigem Stand der Technik nicht gesundheitsschädlich.

Die Herstellung des Fachwerkes erfolgt auf computergesteuerten Maschinen, um eine hohe Passgenauigkeit zwischen den einzelnen Fachwerkelementen zu garantieren. Nur so können wir die notwendige Qualität gewährleisten und die Forderungen aus aktuellen Vorschriften umsetzten und einhalten.
Wichtig ist, dass die traditionellen Berufsbilder erhalten bleibt und eine Weiterentwicklung durch modernen Techniken und Methoden erfahren.
So können wir handwerkliche Kunst mit dem Vorteil industrieller Fertigungstechnologien kombinieren.

Da wir Ihnen kein Haus aus dem Katalog anbieten, können Sie Ihre Vorstellungen Ihres Traumhauses mit uns verwirklichen. Die allgemeine Baubeschreibung bildet dafür den geeigneten Rahmen.

Das Frei-Raum-Haus ist in drei Ausbaustufen erhältlich. Die Leistungsinhalte der einzelnen Ausbaustufen stehen im Bereich Service zur Ansicht und zum herunterladen bereit.

Jede der drei Ausbaustufen beinhaltet Leistungen, die der Auftragnehmer grundsätzlich übernimmt. Zudem können nicht in den Ausbaustufen genannte Leistungen bzw. in den Ausbaustufen aufgeführte Wahlleistungen durch den Bauherren ergänzend beauftragt oder durch ihn selbst ausgeführt werden.
Möchten Sie als Bauherr Eigenleistungen übernehmen, so kann das nur Gewerke weise erfolgen.

Zur Klärung des konkreten Leistungsumfanges erfolgt eine Abstimmung mit dem Bauherren.
Alle von den vorgegebenen Ausbaustufen ergänzende oder abweichende Leistungen werden vor Vertragsunterzeichnung qualitativ und quantitativ festgelegt. Anschließend erfolgt die Anpassung der Allgemeinen Baubeschreibung durch Aufnahme der Abstimmungsergebnisse. Die sich daraus ergebende Bauleistungsbeschreibung wird dann Vertragsbestandteil und bildet in Ergebnis dessen die Grundlage der Festpreisvereinbarung.

Weitere, über die Vereinbarung hinaus führende Leistungen werden vom AN nur dann ausgeführt, wenn diese im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung schriftlich aufgeführt sind und nach Einigung über deren Vergütung durch den Bauherren beauftragt wurden. Die Beauftragung bedarf der Schriftform.

Die vertragliche Grundlage der Ausführung bilden die Bauleistungsbeschreibung, die erteilte Baugenehmigung mit den darin getroffenen Aussagen, die anerkannten Regeln der Bautechnik, wenn vereinbart die VOB (Teil C), die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen DIN-Vorschriften, die geltenden Verordnungen und Richtlinien der Behörden sowie eventuelle Zusatzvereinbarung über Mehr- und/oder Minderleistungen gegenüber der Bauleistungsbeschreibung.

Das eingezeichnete Mobiliar und/oder Ausstattungen (wie z.B. Tische, Stühle, Einbauküche, Sanitäreinrichtungen usw.), sofern nicht ausdrücklich in dieser Baubeschreibung genannt, stellt einen Einrichtungsvorschlag des Planers dar und sind im Leistungsumfang nicht enthalten.

Der Text der allgemeinen Baubeschreibung kann im Servicebereich eingesehen und geladen werden.